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    Die Sprachen der Welt - unser Beruf
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Zwecks Kosteneinsparungen wurden die Präsidenten der Landgerichte und die Leitenden Oberstaatsanwälte in Bayern vom Bayerischen Justizministerium ermächtigt, mit öffentlich bestellten und beeidigten Dolmetschern und Übersetzern sowie mit Sachverständigen Vergütungsvereinbarungen (Rahmenverträge) gem. § 14 JVEG abzuschließen.

Unsere Argumente gegen den Abschluss von Vergütungsvereinbarungen
gem. § 14 JVEG finden Sie
> HIER.


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VbDÜ - Verein öffentlich bestellter und beeidigter Dolmetscher und Übersetzer Bayern e.V.

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