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Zwecks Kosteneinsparungen wurden die Präsidenten der
Landgerichte und die Leitenden Oberstaatsanwälte in Bayern vom Bayerischen
Justizministerium ermächtigt, mit öffentlich bestellten und beeidigten
Dolmetschern und Übersetzern sowie mit Sachverständigen
Vergütungsvereinbarungen (Rahmenverträge) gem. § 14 JVEG
abzuschließen.
Unsere Argumente gegen den Abschluss von
Vergütungsvereinbarungen gem. § 14 JVEG finden Sie > HIER.
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